Aufruf zur 10. Internationalen Woche des Grundeinkommens

Aufruf zur Beteiligung an der 10. Internationalen Woche des Grundeinkommens vom 18. bis zum 24. September 2017

Es reicht! Für alle – hier und überall!

Das bedingungslose Grundeinkommen ist finanzierbar. Denn: Es ist genug für alle da. Der Reichtum muss nur anders verteilt werden.

Jeder Mensch braucht heute ein Einkommen – um leben zu können und um arbeiten zu können. Ein echtes Bedingungsloses Grundeinkommen ist keine neoliberale Sparmaßnahme für die wenigen, die sich den Reichtum der Natur sowie die bezahlte und unbezahlte Arbeit früherer und gegenwärtiger Generationen aneignen. Das Grundeinkommen stärkt und untermauert den Sozialstaat.

Kürzungspolitik und Standortwettbewerb sind kein Naturgesetz. Deshalb: Reichtum rückverteilen – hier und überall!

Wir laden Aktivist*innen aus der ganzen Welt dazu ein, sich an unserer Aktionswoche für das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) zu beteiligen.

Die Grundeinkommenswoche ist eine selbstorganisierte Mitmachwoche. Viel kann getan werden: vom Weitersagen bis zur Organisation einer Veranstaltung. Wir können behilflich sein, Vortragende zu finden. Außerdem unterstützen wir die Bewerbung mit der gemeinsamen Webseite http://basicincomeweek.org. Wir freuen uns über eure Beteiligung in Form von Zeit, Geld und Ideen. Nehmt Kontakt mit eurem regionalen oder internationalen Koordinationsteam auf.

Kontakt
Deutschland: Johannes Stirnberg, stirnberg@grundeinkommen.de

International: http://basicincomeweek.org/contact-form

Was ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE)?

Das BGE ist ein regelmäßiges Einkommen, das eine politische Gemeinschaft jedem ihrer Mitglieder von Geburt bis zum Lebensende als Rechtsanspruch gewährt.

Universell: Das BGE wird an alle ohne Bedarfsprüfung ausbezahlt. Es ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Besitz zu gewähren. Jeder Mensch ist berechtigt, diese finanzielle Zuweisung zu erhalten, unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort, Beruf usw.

Individuell: Jeder und jede hat auf individueller Basis das Recht auf ein BGE, denn nur so kann Privatsphäre und Selbstbestimmung für alle effektiv garantiert werden. Das BGE ist weder an eine „Bedarfsgemeinschaft“ (Ehe, Lebenspartnerschaft, Haushalt) noch an Einkommen und Vermögen einzelner Haushalts- oder Familienmitglieder geknüpft.

Bedingungslos: Das BGE ist ein an keinerlei Vorbedingungen geknüpftes Menschenrecht, also z.B. auch nicht an die Verpflichtung, einen bezahlten Job anzunehmen, Arbeitswilligkeit unter Beweis zu stellen, gemeinnützige Arbeit zu leisten oder sich bestimmten Geschlechterrollen unterzuordnen.

Existenz- und teilhabesichernd: Der Betrag soll ausreichen, ein Leben zu ermöglichen, das den sozialen und kulturellen Standards des jeweiligen Landes entspricht. Das BGE verhindert somit materielle Armut und ermöglicht den Menschen, sich in der Gesellschaft einzubringen und in Würde zu leben.

Wir betonen, dass das BGE den kompensatorischen Sozialstaat nicht ersetzt, sondern ergänzt und in ein emanzipatorisches Sozialsystem transformiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert